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OLG Schleswig, 22.08.2018 - 2 Ws 204/18 (63/18) |
Zitiervorschläge
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. August 2018 - 2 Ws 204/18 (63/18) (https://dejure.org/2018,94441)
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Volltextveröffentlichung
- schleswig-holstein.de , S. 10
§ 52 RVG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83
Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten …
Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2018 - 2 Ws 204/18
Die Regelungen zur Kostenerstattung im Strafprozess sind allerdings großzügig auszulegen, insbesondere auch deshalb, weil die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers ganz überwiegend ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung erfolgt (vgl. BVerfG NJW 1984, 2403). - OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - 3 Ws 62/05
Zweiwöchige Notfrist bei sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss …
Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2018 - 2 Ws 204/18
Gerade wenn aber der Angeklagte keine Veranlassung für die Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers gegeben hat, kann er auch für den zweiten Pflichtverteidiger die Erstattung der Wahlverteidigergebühren verlangen (vgl. 1. Strafsenat, OLG Schleswig, Beschluss vom 27. Januar 2012, 1 Ws 42/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Mai 2005 3 Ws 62/05; BeckRS 2005, 30355749; OLG Brandenburg NStZ-RR 2013, 95). - OLG Brandenburg, 25.10.2012 - 2 Ws 176/12
Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2018 - 2 Ws 204/18
Gerade wenn aber der Angeklagte keine Veranlassung für die Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers gegeben hat, kann er auch für den zweiten Pflichtverteidiger die Erstattung der Wahlverteidigergebühren verlangen (vgl. 1. Strafsenat, OLG Schleswig, Beschluss vom 27. Januar 2012, 1 Ws 42/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Mai 2005 3 Ws 62/05; BeckRS 2005, 30355749; OLG Brandenburg NStZ-RR 2013, 95).